Ja, du darfst an einer C0-Drohne zusätzliche Teile wie ein Licht montieren, solange das Gesamtgewicht der Drohne inklusive aller Anbauteile nicht über 250 Gramm liegt. Überschreitet die Drohne diese Gewichtsgrenze, fällt sie nicht mehr in die C0-Kategorie, was zusätzliche Anforderungen und Einschränkungen mit sich bringt.
Wichtige Hinweise:
Beleuchtung bei Nachtflügen: Für Flüge bei Dunkelheit ist eine geeignete Beleuchtung erforderlich. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss die Drohne bei Nachtflügen mit einer geeigneten Beleuchtung ausgestattet sein. Konkret ist ein grünes Blinklicht erforderlich, das dazu dient, die Drohne in der Dunkelheit sichtbar zu machen und sie von bemannten Luftfahrzeugen zu unterscheiden.
Technische Aspekte: Beachte, dass zusätzliche Anbauteile das Flugverhalten beeinflussen können. Ein höheres Gewicht kann die Akkulaufzeit reduzieren und die Manövrierfähigkeit beeinträchtigen. Es ist daher ratsam, die Herstellerangaben zur maximalen Zuladung zu berücksichtigen.
Fazit: Du darfst an deiner C0-Drohne zusätzliche Teile wie ein Licht anbringen, solange das Gesamtgewicht 250 Gramm nicht überschreitet und die Drohne den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Achte darauf, dass die Anbauteile die Flugeigenschaften nicht negativ beeinflussen und alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.