Die e-ID (elektronische Identifikationsnummer) und die Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis für Fernpiloten haben unterschiedliche Zwecke und Bedeutungen:
1. e-ID (Registrierungsnummer für UAS-Betreiber)
Diese Nummer wird UAS-Betreibern zugewiesen, wenn sie sich gemäß der EU-Drohnenverordnung registrieren.
Sie dient der Identifikation des Drohnenbetreibers und muss sichtbar an der Drohne angebracht werden.
Die e-ID ist erforderlich, wenn die Drohne eine Kamera hat oder mehr als 250 g wiegt.
Sie hat das Format "DEUxxxxxxxxxxxxxx" (für Deutschland).
2. Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis („Drohnenführerschein“) für Fernpiloten
Diese Nummer gehört zum persönlichen EU-Kompetenznachweis A1/A3 oder A2, den der Fernpilot nach bestandener Prüfung erhält.
Sie ist mit dem Piloten verknüpft, nicht mit einer bestimmten Drohne.
Sie dient als Nachweis, dass der Pilot die erforderlichen Kenntnisse besitzt, um eine Drohne sicher zu steuern.
Kurz gesagt:
Die e-ID identifiziert den Betreiber (Person oder Unternehmen).
Die Nummer auf dem EU-Kompetenznachweis identifiziert den Piloten (die Person, die die Drohne fliegt).